Das EU Ecolabel ist das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch von Norwegen, Liechtenstein und Island anerkannte EU-Umweltzeichen. Das 1992 durch eine EU-Verordnung (Verordnung EWG 880/92) eingeführte freiwillige Zeichen hat sich nach und nach zu einer Referenz für Verbraucher entwickelt, die mit dem Kauf von umweltfreundlicheren Produkten und Dienstleistungen zu einer Verringerung der Umweltverschmutzung beitragen wollen.
Die Vergabe erfolgt an Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte. Mit dem EU Ecolabel soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, umweltfreundlichere und gesündere Produkte identifizieren zu können.
Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über Elektrogeräte, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Ausgeschlossen von der Vergabe sind zum jetzigen Zeitpunkt Nahrungsmittel, Getränke, Arzneimittel und medizinische Geräte.
Beantragt werden kann das EU Ecolabel von Herstellern, Importeuren, Dienstleistern, aber auch Händlern bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle (dem Competent Body). In Deutschland ist dies die RAL gGmbH. Mit dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise für die Erfüllung der Kriterien der Produktgruppen vorzulegen. Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen. Sind alle Anforderung erfüllt, schließt die RAL gGmbH mit dem jeweiligen Zeichennehmer einen Vertrag zur Nutzung des EU Ecolabels.
Allgemeine Fragen zum EU-Umweltzeichen
RA Henning Scholtz
Fragen zu den Produktgruppen und Kriterien
Dr. Peter Buttner
Dipl.-Biol. Klaudia Maniera
Dr. Andrea Rimkus
B.Sc Henrike Buttner
Dr. Susanne de Boor
M.Sc. Nicole Markiton
M.Sc. Antonia Pott
Logos und Urkunden
(nach Vertragsabschluss)
Stefanie Sobisch
Kerstin Wirths
Helpdesk der EU
Ecolabel Helpdesk
Koordination der nationalen Aktivitäten zum EU-Umweltzeichen beim Umweltbundesamt
Dr. Kristin Stechemesser